Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Vertragsgegenstand

  1. Hiermit werden zwischen Personal Coach Martin Fiedler und dem Klienten folgende verbindlichen Vereinbarungen getroffen, die für alle künftigen Trainingseinheiten gelten, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Klient akzeptiert diese mit dem Erwerb einer Leistung von Martin Fiedler.

§2 Leistungen

  1. Personal Coach Martin Fiedler verpflichtet sich dazu, die Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Ernährungsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
  2. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt normalerweise 90 Minuten. Inhalte und Ziele des Trainings werden je nach gebuchter Leistung in einem persönlichen Gespräch oder per E-Mail abgestimmt.

§3 Terminvereinbarung/Stornierung

  1. Alle terminlichen Absprachen erfolgen ausschließlich durch eine konkrete Vereinbarung. Die vereinbarten Termine gelten als verbindlich. Gebuchte Trainingsstunden müssen bei Nichtinanspruchnahme bis 48 Stunden vor Trainingstermin abgesagt werden. Bei Nichteinhaltung dieses Zeitraums wird der Termin zu den folgenden Bedingungen in Rechnung gestellt:
  2. Erfolgt die Absage seitens des Klienten 24 bis 48 Stunden vor der vereinbarten Trainingseinheit, sind 50 % des vollen Preises zu bezahlen.
  3. Erfolgt die Absage seitens des Klienten weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ist der volle Preis zu entrichten.
  4. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin seitens des Klienten wird ebenfalls das Honorar für eine Trainingseinheit berechnet.
  5. Bei Krankheit und daraus resultierender Trainingsabsage seitens des Klienten muss der Trainer nach Möglichkeit 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin informiert werden. Zudem muss eine Krankheitsbestätigung des Hausarztes nachgereicht werden.
  6. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage seitens des Personal Trainers können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
  7. Erscheint der Klient zum vereinbarten Termin verspätet, so verkürzt sich die Trainingszeit um die Zeit der Verspätung. Erscheint der Personal Trainer zu einem vereinbarten Termin verspätet, so verlängert sich die Trainingszeit um die Zeit der Verspätung.
  8. Ein Abbruch der Trainingseinheit seitens des Klienten vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.

§4 Kosten und Bezahlung

  1. Das Erstgespräch bzw. der Erstkontakt findet ausschließlich via Telefon oder E-Mail statt.
  2. Ein Anamnesegespräch kostet 120 Euro (Pauschalpreis).
  3. Das Honorar für sämtliche angebotene Leistungen ergibt sich aus dem Erst- oder Annahmnesegespräch, und ist nicht verhandelbar.
  4. 10er-Blöcke sind binnen einem Jahr ab Kaufdatum einzulösen.
  5. Die Kosten sind innerhalb von sieben Tagen auf das auf der Rechnung bzw. auf der Website angegebene Konto zu überweisen.
  6. Der Kunde erhält eine Rechnung mit detaillierter Leistungsbeschreibung und dem zu überweisenden Betrag.
  7. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen.

§5 Verzugsregelungen

  1. Der Schuldner gerät von Gesetzes wegen automatisch nach 30 Tagen in Verzug, ohne dass eine Mahnung ausgestellt werden muss.
  2. Befindet sich der Schuldner in Verzug, wird gemahnt, wobei Mahnkosten von 5 Euro pro Mahnung verrechnet werden.

§6 Sonstige Kosten

  1. Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche des Klienten Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio oder Ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Kunden zu übernehmen.
  2. Wird im Rahmen der Personal Trainings bzw. der Paketangebote eine Behandlung durch einen Arzt oder Physiotherapeuten notwendig, müssen allfällige Kosten dafür vom Klienten getragen werden.
  3. Für Trainingseinheiten, die auf Klientenwunsch nicht im Das Gym, sondern in einem anderen Fitnessstudio stattfinden, werden Anfahrtskosten in Rechnung gestellt. Diese sind bis zum zehnten Kilometer frei. Danach werden pro gefahrenem Kilometer 0,50 Euro verrechnet.

§7 Sporttauglichkeit

  1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er für alle sportlichen Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Personaltraining von Martin Fiedler eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich versichert der Klient, sportgesund zu sein. Weiterhin versichert er, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten (dazu gehören insbesondere Krankheiten, Verletzungen oder die Einnahme von Medikamenten). Liegen gesundheitliche Probleme vor, muss in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen werden. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit oder Schmerzen) vor, während oder nach dem Training sollte sofort berichtet werden. Der Kunde verpflichtet sich dazu, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen.
  2. Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind gegenüber dem Personal Trainer wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind sofort mitzuteilen.

§8 Allgemeines

  1. Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, wird vor der Zusammenarbeit ein Anamnesebogen ausgefüllt. Die persönlichen und notwendigen Daten werden mittels EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
  2. Die Teilnahme an den Trainingsterminen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Versicherung gegen Unfälle während der Trainingszeit und auf direktem Weg von und zu der Trainingsstätte ist Sache des Klienten.

§9 Urheberrechte/Veröffentlichungen

  1. Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen von der Website www.martin-fiedler.at liegt ausschließlich bei Martin Fiedler. Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Genehmigung von Martin Fiedler.

§10 Sonstige Vereinbarungen

  1. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Die Bestätigungen gelten für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon, WhatsApp oder E-Mail.
  2. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf beeinträchtigen.

§11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden müssen, sofern diese nicht in den AGB geregelt sind, schriftlich vereinbart werden.